Dorfentwicklung - Stadtentwicklung
Orts- und Stadtkernförderung
Stichwort | Dorfentwicklung - Stadtentwicklung |
Gültigkeitsbereich | Österreichweit |
Kurzbeschreibung | Investitionen zur Revitalisierung und Sanierung oder Um- und Weiterbau von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder öffentlichen Flächen werden gefördert. Die Fördermaßnahme soll so zur (Wieder-)Belebung von Orts- und Stadtkernen beitragen, der Flächeninanspruchnahme entgegenwirken sowie die soziale und wirtschaftliche Infrastruktur von Orten einer Region stärken. |
Link | www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen/73-10-bml/das-wichtigste-im-ueberblick |
Förderhöhe (optional) | Die Förderung wird als Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten im Ausmaß von 65% gewährt. Es gilt eine Kostenuntergrenze von EUR 10.000 (netto) und eine Kostenobergrenze von
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Fördermaßnahmen (optional) | Es können bis zu vier Fördergegenstände (FG) im Rahmen von Aufrufverfahren durch die zuständigen Stellen in den Ämtern der Landesregierungen angeboten werden. Diese sind:
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Laufzeit | 2023 - 2027 |
Reaktivierung des Leerstands durch Bewusstseinsbildung & Beratung, Entwicklungskonzepte & Management zur Orts- und Stadtkernstärkung
Stichwort | Dorfentwicklung - Stadtentwicklung |
Gültigkeitsbereich | Österreichweit |
Kurzbeschreibung | Die Fördermaßnahme soll zur (Wieder-)Belebung von Orts- und Stadtkernen beitragen, der Flächeninanspruchnahme entgegenwirken sowie die soziale und wirtschaftliche Infrastruktur von Orten einer Region stärken. Gefördert wird die Reaktivierung von Leerständen durch Bewusstseinsbildung & Beratung, Entwicklungskonzepte & Managementmaßnahmen. |
Link | https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen/77-04-bml/das-wichtigste-im-ueberblick#wie
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Förderhöhe (optional) | Es wird ein Zuschuss zu den förderfähigen Kosten im Ausmaß von 65 % gewährt. Förderfähige Kosten sind Sachkosten und Personalkosten sowie im untergeordneten Ausmaß (max. 20%) Kosten für begleitende Investitionen. |
Fördermaßnahmen (optional) | Es können mehrere Fördergegenstände (FG) im Rahmen von Aufrufverfahren durch die zuständigen Stellen in den Ämtern der Landesregierungen angeboten werden. Diese sind:
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Laufzeit | 2023 - 2027 |