Dorfentwicklung - Stadtentwicklung

Orts- und Stadtkernförderung

StichwortDorfentwicklung - Stadtentwicklung
GültigkeitsbereichÖsterreichweit
KurzbeschreibungInvestitionen zur Revitalisierung und Sanierung oder Um- und Weiterbau von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder öffentlichen Flächen werden gefördert. Die Fördermaßnahme soll so zur (Wieder-)Belebung von Orts- und Stadtkernen beitragen, der Flächeninanspruchnahme entgegenwirken sowie die soziale und wirtschaftliche Infrastruktur von Orten einer Region stärken.
Linkwww.ama.at/dfp/foerderungen-fristen/73-10-bml/das-wichtigste-im-ueberblick
Förderhöhe 
(optional)

Die Förderung wird als Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten im Ausmaß von 65% gewährt. Es gilt eine Kostenuntergrenze von EUR 10.000 (netto) und eine Kostenobergrenze von 

  • EUR 700.000 (netto) für Projekte in den Fördergegenständen 1 und 2 
  • EUR 1.000.000 (netto) für Projekte im Fördergegenstand 3
  • EUR 400.000 (netto) für Projekte im Fördergegenstand 4
Fördermaßnahmen (optional)

Es können bis zu vier Fördergegenstände (FG) im Rahmen von Aufrufverfahren durch die zuständigen Stellen in den Ämtern der Landesregierungen angeboten werden. Diese sind:

  • FG 1: Schaffung und Sanierung von öffentlichen Flächen (z.B. Begegnungszonen, Plätze, Grün- und Freiflächen, Spiel- und Bewegungsplätze, etc.)
  • FG 2: Materielle und immaterielle Maßnahmen zur Revitalisierung und Sanierung oder Um- und Weiterbau von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden, die im öffentlichen Eigentum der Gemeinde oder von ihr beherrschter Rechtsträger stehen
  • FG 3: Materielle und immaterielle Maßnahmen zur Revitalisierung und Sanierung oder Um- und Weiterbau von regionaltypischen und baukulturell wertvollen Gebäuden (ausgenommen geförderter Wohnbau)
  • FG 4: Materielle und immaterielle Maßnahmen zur Revitalisierung, Sanierung oder Um- und Weiterbau von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden, die nicht im öffentlichen Eigentum sind (ausgenommen geförderter Wohnbau), für die aber (bei Mischnutzung zumindest teilweise) ein öffentliches Nutzungsinteresse besteht.
Laufzeit2023 - 2027

 

Reaktivierung des Leerstands durch Bewusstseinsbildung & Beratung, Entwicklungskonzepte & Management zur Orts- und Stadtkernstärkung

StichwortDorfentwicklung - Stadtentwicklung
GültigkeitsbereichÖsterreichweit
KurzbeschreibungDie Fördermaßnahme soll zur (Wieder-)Belebung von Orts- und Stadtkernen beitragen, der Flächeninanspruchnahme entgegenwirken sowie die soziale und wirtschaftliche Infrastruktur von Orten einer Region stärken. Gefördert wird die Reaktivierung von Leerständen durch Bewusstseinsbildung & Beratung, Entwicklungskonzepte & Managementmaßnahmen.
Link

https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen/77-04-bml/das-wichtigste-im-ueberblick#wie

 

Förderhöhe 
(optional)

Es wird ein Zuschuss zu den förderfähigen Kosten im Ausmaß von 65 % gewährt.

Förderfähige Kosten sind Sachkosten und Personalkosten sowie im untergeordneten Ausmaß (max. 20%) Kosten für begleitende Investitionen.

Fördermaßnahmen (optional)

Es können mehrere Fördergegenstände (FG) im Rahmen von Aufrufverfahren durch die zuständigen Stellen in den Ämtern der Landesregierungen angeboten werden. Diese sind:

  • FG 1: Maßnahmen zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung von Bürgerinnen, Bürger, Gemeindevertreterinnen, Gemeindevertreter und Gewerbetreibenden für die Thematik der Stadt- und Ortskernstärkung
  • Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen:
  • FG 2.1: Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) oder vergleichbare Konzepte (entsprechend der Empfehlung 4 und 5 der ÖREK-Partnerschaft zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen in Österreich - Leitbildprozesse auf Basis einer Bürgerbeteiligung)
  • FG 2.2: Orts- und Stadtkernabgrenzung (entsprechend der Empfehlung 3 zur Erstellung von Orts- bzw. Stadtkernabgrenzungen der ÖREK-Partnerschaft zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen in Österreich)
  • FG 2.3: Leerstands- und Brachflächenerhebung 
  • Management und Begleitung von Prozessen zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen durch
  • FG 3.1: Anstellung/Beauftragung eines Managers/einer Managerin 
  • FG 3.2: Zukauf von externer Fachexpertise 
  • FG 4: Beratungs- und Planungsleistungen zu Revitalisierungs-, Sanierungs- oder Um- und Weiterbaumaßnahmen von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Bestandsgebäuden innerhalb der Orts- und Stadtkernabgrenzung.
Laufzeit2023 - 2027