Gültigkeitsbereich | Steiermark |
Stichwort | Wohnbau |
Kurzbeschreibung | Die Förderung kann gewährt werden für das weitgehende Ersetzen eines bestehenden Gebäudes am selben Standort, wenn ein Gebäude nicht als Ganzes erhaltenswert ist und durch einen kompletten Neubau ersetzt wird oder ein Neubauanteil von mehr als 50 % bezogen auf die bisherige Nutzfläche vorliegt. |
Link | Assanierung im Rahmen der Wohnhaussanierung |
Förderhöhe (optional) | - Nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss: im Ausmaß von 30 % auf die Dauer von 15 Jahre
- Nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge im Ausmaß von 20 % der förderbaren Kosten auf die Dauer von 15 Jahre
- Maximal förderbare Kostensumme je Wohnung 70.000,-- Euro
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Fördermaßnahmen (optional) | |
Laufzeit | |