Kurzbeschreibung | Förderungsmittel für die Altlastensanierung werden für - Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Altlastenliegenschaft
- zur Sanierung Verpflichtete gemäß Wasserrechtsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz oder Gewerbeordnung
bereitgestellt. Darüber hinaus können auch, unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zur Altlast, Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer einreichen. |
Fördermaßnahmen (optional) | Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen: - Vorleistungen (Erkundung, Planung)
- Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen
- Laufende Sanierungsmaßnahmen (Betriebskosten) für maximal fünf Jahre
- Ablösen, Entschädigungen
- Wiederherstellungsmaßnahmen
- Beweissicherungsmaßnahmen
- Abfallbehandlungsanlagen (soweit zur Altlastensanierung erforderlich)
- immaterielle Leistungen (z.B. Bauaufsicht)
- Eigenleistungen
- Altlastenbeitrag
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