Kontamination

Altlastensanierung

GültigkeitsbereichÖsterreichweit
StichwortKontamination
Kurzbeschreibung

Förderungsmittel für die Altlastensanierung werden für

  • Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Altlastenliegenschaft
  • zur Sanierung Verpflichtete gemäß Wasserrechtsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz oder Gewerbeordnung

bereitgestellt.

Darüber hinaus können auch, unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zur Altlast, Gemeinden, Gemeindeverbände, Abfallverbände und Bundesländer einreichen.

Linkhttps://www.umweltfoerderung.at/betriebe/altlastensanierung
Förderhöhe 
(optional)
65 % bis 95 % der förderungsfähigen Kosten
Fördermaßnahmen (optional)

Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen:

  • Vorleistungen (Erkundung, Planung)
  • Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen
  • Laufende Sanierungsmaßnahmen (Betriebskosten) für maximal fünf Jahre
  • Ablösen, Entschädigungen
  • Wiederherstellungsmaßnahmen
  • Beweissicherungsmaßnahmen
  • Abfallbehandlungsanlagen (soweit zur Altlastensanierung erforderlich)
  • immaterielle Leistungen (z.B. Bauaufsicht)
  • Eigenleistungen
  • Altlastenbeitrag
Laufzeit-