Dorfentwicklung - Stadtentwicklung

Kleinprojekte - Förderung (KPF) im Rahmen der Orts- und Regionalentwicklung in Kärnten

GültigkeitsbereichKärnten
StichwortDorfentwicklung
KurzbeschreibungFörderungswürdig sind in sich abgeschlossene kleine Aktivitäten und Projekte, die einen Beitrag für eine nachhaltige Orts- und Regionalentwicklung leisten.
Linkhttps://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-10/Foerderungen
Förderhöhe 
(optional)
  • Gefördert werden Investitions- und Sachkosten im Rahmen von Kleinprojekten mit einer Gesamtprojektsumme von min. EUR 1.000 bis max. EUR 20.000
  • Regelfördersatz 50%
  • Maximalfördersatz 75%
Fördermaßnahmen (optional)
  • Dorf- und Stadterneuerung wie z.B. die Gestaltung des öffentlichen Raumes, des Orts- und Landschaftsbildes, Erhaltung und Revitalisierung wertvoller Bausubstanz, ökologische Gestaltung, Verkehrsberuhigung, etc.
  • Soziokulturelle Projekte und Initiativen in den Bereichen Jugend, Alter, Bildung, Gesundheit und Gemeinschaft
  • Projekte die zur Stärkung der Lebensqualität durch Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Ländlichen Raumes beitragen
  • Projekte die durch Kooperationen sowie Vernetzungen von regionalen Akteuren zur regionalen Wertschöpfung beitragen
Laufzeit 

Masterplan Ländlicher Raum Kärnten

GültigkeitsbereichKärnten
StichwortRegionalförderung, Dorfentwicklung - Stadtentwicklung
KurzbeschreibungDie Förderung unterstützt v.a. Maßnahmen in zwei Bereichen: Förderbereich A befasst sich mit Bewusstseinsbildung, Entwicklungsprozesse, Konzepte, Planungen, Studien, Leitbilder, strategische Grundlagen und Strukturen, etc. für eine qualitätsvolle Orts- und Regionalentwicklung. Förderbereich B geht es um Umsetzungsmaßnahmen zum attraktiven des Wirtschafts- und Lebensraumes, einer zeitgemäßen Infrastruktur sowie einer zukunftsorientierten, innovativen und nachhaltigen Entwicklung.
Linkhttps://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-10/Foerderungen/ORE/Masterplan%20L%c3%a4ndlicher%20Raum
Förderhöhe 
(optional)
  • Nicht rückzahlbarer verlorener Zuschuss
  • Förderbereich A: Maximal 50% der förderbaren Gesamtkosten - in begründeten Ausnahmen bis 75 % der förderbaren Gesamtkosten
  • Förderbereich B: maximal 50% der förderbaren Gesamtkosten – in begründeten Ausnahmen bis 75 % der förderbaren Gesamtkosten
  • Pro Projektträger max. 200.000 Euro in 3 Jahren
Fördermaßnahmen (optional) 
Laufzeit