Gültigkeitsbereich | Kärnten |
Stichwort | (thermische) Sanierung |
Kurzbeschreibung | Gefördert wird die Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau (außer Wohnhäuser im (Mit)Eigentum von gemeinnützigen Bauvereinigungen und Gemeinden). |
Link | https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L84 |
Förderhöhe (optional) | - Bei Eigenheimen und sonstigen Gebäuden mit max. 2 Wohnungen: nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss oder Förderungskredit
- Bei mehrgeschossigem Wohnbau (ab 3 Wohnungen) und Wohnheimen: nicht rückzahlbarer Zuschuss auf die Dauer von 10 Jahren
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Fördermaßnahmen (optional) | - thermische Sanierung von (Einzel-)Bauteilen
- Dämmung Außenwand
- umfassende energetische Sanierung
- energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen
- Dach-/Fassadenbegrünung im mehrgeschossigen Wohnbau
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Laufzeit | 30.06.2024 |