Finanzielle Unterstützung für Gemeinden durch die Landesbeteiligung 'Klimaschutz in der Gemeinde', um bei Bundesförderungsaktion unter obligatorischer Landesbeteiligung einreichen zu können
Die Landesförderung gibt es nur wenn eine Förderzusage des Bundes erfolgt und keine andere Standardförderung des Landes NÖ hierfür angewendet werden kann. Jede andere Landes-Förderung (z.B. Landesfinanzsonderaktion, Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde) ist vorzuziehen.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss ausbezahlt.
Fördermaßnahmen (optional)
Thermische Gebäudesanierung
Begrünung von Gebäuden und Entsiegelung von Parkplätzen im Ortskern.
Energiesparen in Gebäuden
Steigerung der Energieeffizienz bei der öffentlichen Beleuchtung
Heizungsoptimierung (nur gemeinsam mit einer Thermischen Sanierung oder in Gebäuden mit 'guter Thermischer Qualität')
Heizungsumstellung - Fernwärmeanschluss, Wärmepumpe; Holzheizung und thermische Solaranlge (nur im Rahmen einer Thermischen Gebäudesanierung oder bei gleichzeitiger Umsetzung einer Heizungsoptimierung
Laufzeit
bis 31.12.2026
Gültigkeitsbereich
Niederösterreich gemeinsam mit dem Bund
Stichwort
Entsiegelung
Kurzbeschreibung
Förderung von Maßnahmen der lokalen Niederschlagswasserbewirtschaftung wie Versickerung und Retention
Die Landes-Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Beitrag, die Bundes-Förderung im Regelfall als Zinsen- und Annuitätenzuschuss über 25 Jahre. Die Förderhöhe variiert pro Gemeindegebiet entsprechend den Rahmenbedingungen der Siedlungswasserwirtschaftsförderung. Die Höhe der Kombinationsförderung der förderfähigen/umweltrelevanten Investitionskosten wird als Prozensatz berechnet:
mindestens 20 % für öffentliche Maßnahmen zur Versickerung oder Retention von Niederschlagswasser (auch in Kombination mit Verdunstung) für Gebiete mit erstmaliger Regenwasser-Behandlung
mindestens 30 % -für öffentliche Maßnahmen zur Versickerung oder Retention von Niederschlagswasser (auch in Kombination mit Verdunstung) im Rahmen der Veränderung bestehender Regenwasser-Ableitungs-Anlagen (keine Sanierung)
mindestens 30% für Entsiegelungsmaßnahmen von befestigten Flächen
maximal 80 % der förderfähigen Kosten
Fördermaßnahmen (optional)
Entsiegelungsmaßnahmen von befestigten Flächen im Rahmen des blau-gelben Bodenbonus, bei der die Ableitung von Regenwasser von den versiegelten Flächen über Kanäle oder Abzugsgräben durch eine flächige Versickerung ersetzt wird.
Versickerung und/oder Retention von Niederschlagswasser inklusive Kombination mit Verdunstung wie beispielsweise Retentions-/Versickerungsmulden, Retentions-/Versickerungsbecken inklusive Speicherkanäle, Baumrigole, Schwammstadtprinzip, etc.