Denkmalschutz

Förderung von Maßnahmen zur Pflege des kulturellen Erbes

GültigkeitsbereichVorarlberg
StichwortDenkmalschutz
KurzbeschreibungGegenstand der Förderung von Maßnahmen zur Pflege des kulturellen Erbes, insbesondere zu dessen Erschließung, sind Denkmalerhaltungsmaßnahmen, sonstige Projekte zur Pflege des baukulturelle Erbes, Maßnahmen der Altstadterhaltung und Ortsbildpflege, die Errichtung und Erhaltung sowie der Betrieb von Heimatmuseen, die Pflege des Brauchtums, landeskundliche Publikationen, Vereine der Vorarlberger in anderen Bundesländern sowie sonstige Maßnahmen zur Pflege des kulturellen Erbes.
LinkFörderung von Maßnahmen zur Pflege des kulturellen Erbes
Förderhöhe 
(optional)
  • Geldzuwendungen (Beiträge) oder sonstige geldwerte Leistungen
  • Für Denkmalerhaltungsmaßnahmen bis zu 15% der anerkannten substanzerhaltenden Aufwendungen
  • Für baukulturelle Projekte bis zu 30% der anerkannten Aufwendungen
Fördermaßnahmen (optional) 
Laufzeit