Gültigkeitsbereich | Tirol |
Stichwort | Wohnbau |
Kurzbeschreibung | Förderbar sind alle baulichen und haustechnischen Maßnahmen, welche bei der Vergrößerung, der Teilung oder Vereinigung von bestehen Wohnungen anfallen. Ebenso förderbar ist die Umgestaltung sonstiger Räume zu Wohnungen. |
Link | https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/vereinigung-vergroesserung-teilung-von-wohnungen-und-umgestaltung-sonstiger-raeume-zu-wohnungen/ |
Förderhöhe (optional) | - Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten
- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
- Förderbare Kosten für die Vergrößerung des Wohnobjektes: Pauschal € 2.200,— pro m² vergrößerter und förderbarer Nutzfläche
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Fördermaßnahmen (optional) | |
Laufzeit | |