Entsiegelung
Entsiegelung von Flächen in Oberösterreich
Gültigkeitsbereich | Oberösterreich |
Stichwort | Entsiegelung |
Kurzbeschreibung | Gefördert wird die Entsiegelung von versiegelten (z.B. überbauten oder wasserundurchlässig befestigten) Flächen und deren Umwandlung in unversiegelte Flächen (Vegetationsfläche) oder wasserdurchlässig befestigte Flächen (Teilentsiegelung bzw. Belagsänderung wie etwa Schotterrasen oder Rasengittersteine bei Parkplatzflächen). Die entsiegelte Fläche darf nicht an die Kanalisation angeschlossen werden. Das gesamte auf der entsiegelten Fläche anfallende Niederschlagswasser muss dezentral vor Ort versickern. |
Link | https://www.land-oberoesterreich.gv.at/286163.htm |
Förderhöhe (optional) | Förderhöhe: 30 Euro pro m² entsiegelter Fläche, Gesamtförderung max. 75.000 Euro bzw. max. 70 % der förderungsfähigen Investitionskosten Zuschlag: wenn die Sitzgemeinde eine Bodenbündnis-Gemeinde ist + 10 Euro pro m2, max. 5.000 Euro |
Fördermaßnahmen (optional) | Entsiegelung befestigter Flächen mit Wiederherstellung eines möglichst standorttypischen Bodenaufbaus Wechsel von Bodenbelägen zur Verbesserung der Versickerungsfähigkeit und Biodiversitätsförderung (wie beispielsweise Schotterrasen oder Rasengittersteine mit standorttypischer Vegetation) Maßnahmen zur naturnahen und standortangepassten Begrünung |
Laufzeit |