Kurzbeschreibung | Gefördert werden externe Aufwendungen von Gemeinden oder Regionen für die Erarbeitung, Einführung, Evaluation oder Fortschreibung von regionalen, örtlichen oder teilörtlichen Entwicklungsplanungen, die im Anhang der Richtlinie der Landesregierung über die Förderung raumplanerische Konzepte und sonstiger Gemeinde- und Regionalentwicklungsplanungen bestimmt sind. |