Das Land Oberösterreich fördert im Rahmen dieser Richtlinie die Erstellung von digitalen Objektzwillingen für Objekte, für die ein konkretes Verwertungsinteresse besteht.
Die maximal anerkennungsfähigen förderfähigen Kosten belaufen sich auf € 8.000 (brutto) je Objekt. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten.
Fördermaßnahmen (optional)
Anhand des digitalen Objektzwillings muss eine fundierte Aussage zur Objektqualität möglich sein. Nach Fertigstellung der Leistungen hat ein entsprechendes, nutzungsfähiges Datenpaket zur Verfügung zu stehen.