Gültigkeitsbereich | Burgenland |
Stichwort | (thermische) Sanierung |
Kurzbeschreibung | Die Förderungen dieser Richtlinie sollen zur Sicherung von qualitativ hochwertigem und leistbarem Wohnraum unter Berücksichtigung raumordnungspolitischer, klimarelevanter und ökologischer Gesichtspunkte sowie sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit beitragen. Besonderes Augenmerk soll auf die Erreichung der Klimaschutzziele, Energieeffizienz sowie den schonenden Umgang mit Ressourcen gelegt werden. |
Link | Förderung der Sanierung von Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern und Wohnungen |
Förderhöhe (optional) | - Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehns
- Basisförderung je m² förderbarer Nutzfläche (Wohnnutzfläche), abhängig von der vorgelegten Energiekennzahl
- Erhöhung durch Bonusbeträge möglich
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Fördermaßnahmen (optional) | - Einbau von Wohneinheiten in bereits bestehende, nicht für Wohnzwecke genützte Gebäude (Revitalisierungsförderung)
- Schaffung von Wohnraum durch Zu-, Auf-, Um- und Ausbau in Gebäuden
- Vielfältige Sanierungsmaßnahmen
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Laufzeit | |