Sanierung - Entsiegelung

Klimaschutz in Gemeinden

GültigkeitsbereichNiederösterreich
Stichwort(thermische) Sanierung, Entsiegelung
KurzbeschreibungFinanzielle Unterstützung für Gemeinden durch die Landesbeteiligung 'Klimaschutz in der Gemeinde', um bei Bundesförderungsaktion unter obligatorischer Landesbeteiligung einreichen zu können
Linkhttps://www.foerderzentrum.at/klimaschutz-noe-gemeinden
Förderhöhe 
(optional)
  • Die Landesförderung gibt es nur wenn eine Förderzusage des Bundes erfolgt und keine andere Standardförderung des Landes NÖ hierfür angewendet werden kann. Jede andere Landes-Förderung (z.B. Landesfinanzsonderaktion, Bedarfszuweisung Energie-Spar-Gemeinde) ist vorzuziehen. 
  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss ausbezahlt.
Fördermaßnahmen (optional)
  • Thermische Gebäudesanierung
  • Begrünung von Gebäuden und Entsiegelung von Parkplätzen im Ortskern.
  • Energiesparen in Gebäuden
  • Steigerung der Energieeffizienz bei der öffentlichen Beleuchtung
  • Heizungsoptimierung (nur gemeinsam mit einer Thermischen Sanierung oder in Gebäuden mit 'guter Thermischer Qualität')
  • Heizungsumstellung - Fernwärmeanschluss, Wärmepumpe; Holzheizung und thermische Solaranlge (nur im Rahmen einer Thermischen Gebäudesanierung oder bei gleichzeitiger Umsetzung einer Heizungsoptimierung
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Laufzeitbis 31.12.2026

Entsiegelung für Regenwasserbewirtschaftung im öffentlichen Siedlungsraum

GültigkeitsbereichNiederösterreich gemeinsam mit dem Bund
StichwortEntsiegelung
KurzbeschreibungFörderung von Maßnahmen der lokalen Niederschlagswasserbewirtschaftung wie Versickerung und Retention
Linkhttps://www.foerderzentrum.at/foerderung-versickerung-im-siedlungsgebiet
Förderhöhe 
(optional)
  • Die Landes-Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Beitrag, die Bundes-Förderung im Regelfall als Zinsen- und Annuitätenzuschuss über 25 Jahre. Die Förderhöhe variiert pro Gemeindegebiet entsprechend den Rahmenbedingungen der Siedlungswasserwirtschaftsförderung. Die Höhe der Kombinationsförderung der förderfähigen/umweltrelevanten Investitionskosten wird als Prozensatz berechnet:
  • mindestens 20 % für öffentliche Maßnahmen zur Versickerung oder Retention von Niederschlagswasser (auch in Kombination mit Verdunstung) für Gebiete mit erstmaliger Regenwasser-Behandlung
  • mindestens 30 % -für öffentliche Maßnahmen zur Versickerung oder Retention von Niederschlagswasser (auch in Kombination mit Verdunstung) im Rahmen der Veränderung bestehender Regenwasser-Ableitungs-Anlagen (keine Sanierung)
  • mindestens 30% für Entsiegelungsmaßnahmen von befestigten Flächen
  • maximal 80 % der förderfähigen Kosten
Fördermaßnahmen (optional)
  • Entsiegelungsmaßnahmen von befestigten Flächen im Rahmen des blau-gelben Bodenbonus, bei der die Ableitung von Regenwasser von den versiegelten Flächen über Kanäle oder Abzugsgräben durch eine flächige Versickerung ersetzt wird.
  • Versickerung und/oder Retention von Niederschlagswasser inklusive Kombination mit Verdunstung wie beispielsweise Retentions-/Versickerungsmulden, Retentions-/Versickerungsbecken inklusive Speicherkanäle, Baumrigole, Schwammstadtprinzip, etc.
Laufzeitunbefristet