Sanierung

Thermische Gebäudesanierung

GültigkeitsbereichOberösterreich
Stichwort(thermische) Sanierung
KurzbeschreibungDieses Förderprogramm soll die Verbesserung des Wärmeschutzes vorrangig betrieblich genutzter Gebäude forcieren. Dies soll mit energetischen Standards erreicht werden, die oberhalb der gesetzlich geforderten Vorgaben liegen.
Linkhttps://www.land-oberoesterreich.gv.at/187193.htm
Förderhöhe 
(optional)
 
Fördermaßnahmen (optional)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen, unabhängig von der Unternehmensgröße
  • Vereine 
  • konfessionelle Einrichtungen
  • Organisationen, die unternehmerisch tätig sind.
  • Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Landwirtschaft oder dem Wohnbauressort, erfasst werden.

Was wird gefördert?

  • Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden.
  • Zweck der Förderung ist die Reduktion des Energieverbrauchs sowie die Reduktion von Treibhausgasemissionen.
  • Das betroffene Gebäude muss älter als 20 Jahre sein (Datum der Baubewilligung).
  • Gefördert wird nur die umfassende Sanierung zur Unterschreitung der OIB-Anforderungen.
Laufzeit 

Sanierung von Häusern mit bis zu 3 Wohnungen

GültigkeitsbereichOberösterreich
Stichwort(thermische) Sanierung
KurzbeschreibungGefördert wird die Sanierung, die Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- und Einbau, die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude
Linkhttps://www.land-oberoesterreich.gv.at/235884.htm
Förderhöhe 
(optional)
  • Umfassende Sanierung (für bestehende Eigenheime und Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude): max. 50.000 Euro
  • Einzelbauteilsanierung: max. 15.000 Euro pro Einzelbauteil
  • Substanzerhaltende Maßnahmen: max. 5.000 Euro für die substanzerhaltenden Maßnahmen
  • Schaffung von neuem Wohnraum durch Einbau in die bestehende Substanz oder Schaffung von neuem Wohnraum durch Zubau zur thermischen Hülle: beim Einbau: max. 200 Euro/m2, höchstens jedoch 10.000 Euro; beim Zubau: max. 500 Euro/m2, höchstens jedoch 25.000 Euro; 
Fördermaßnahmen (optional) 
Laufzeit